Die Kirchengemeinde ist im rechtlichen Sinne eine "Körperschaft des Öffentlichen Rechts". Sie ist damit eine selbstständige "Juristische Person" mit eigenen Rechten und Pflichten.
Der Kirchenvorstand ist das Organ der Kirchengemeinde. Er verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde und ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde.
Somit entscheidet und verantwortet er zum Beispiel:
Die Zahl der Mitglieder des Kirchenvorstandes richtet sich nach der Größe der Pfarrei. Der Kirchenvorstand in St. Katharina hat zehn gewählte Mitglieder. Die Amtszeit dauer sechs Jahre, alle drei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.
Der Pfarrer der Gemeinde ist immer der Vorsitzende des Gremiums.